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Täubert Karosserie & Lack – Nach dem Crash sind wir dran.

Unfall oder Kratzer – wer übernimmt die Reparaturkosten?

Nach einem Schaden am Auto ist die häufigste Frage:

„Muss ich das selbst bezahlen oder zahlt die Versicherung?“

Die Antwort hängt davon ab, wie der Schaden entstanden ist.

Hier erklären wir verständlich die wichtigsten Fälle.

1. Unverschuldeter Unfall (jemand anderes ist schuld)

Das ist der einfachste Fall.

Die gegnerische Haftpflichtversicherung übernimmt in der Regel:

  • komplette Reparaturkosten
  • Gutachterkosten
  • Mietwagen oder Nutzungsausfall
  • Wertminderung
  • Abschleppkosten (falls nötig)

Wichtig zu wissen:

Sie dürfen Ihre Werkstatt selbst wählen.

Sie müssen nicht zu einer Partnerwerkstatt der Versicherung gehen.

Wir unterstützen Sie bei der gesamten Abwicklung und übernehmen auf Wunsch die Kommunikation mit der Versicherung.

2. Selbst verursachter Schaden

Hier kommt es auf Ihre Versicherung an.

Mit Vollkasko

Die Reparatur wird meist übernommen.

Allerdings erfolgt oft eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse.

Das bedeutet:

Ihre Beiträge steigen in den folgenden Jahren.

Deshalb lohnt sich eine Reparatur ohne Versicherung häufig bei kleineren Schäden.

Wir sagen Ihnen ehrlich, welche Variante sinnvoller ist.

Ohne Vollkasko

Dann tragen Sie die Reparaturkosten selbst.

Aber:

Viele Schäden lassen sich durch Smart Repair oder Teillackierung deutlich günstiger beheben als erwartet.

3. Parkschaden (Verursacher unbekannt)

Typisches Beispiel:

Sie kommen zum Auto zurück und entdecken einen Kratzer oder eine Delle.

In diesem Fall:

  • Teilkasko zahlt normalerweise nicht
  • Vollkasko kann den Schaden übernehmen (mit Rückstufung)

Oft lohnt sich eine günstige Reparatur ohne Versicherung.

4. Steinschlag und kleine Lackschäden

Kleine Lackschäden gelten meist als Gebrauchsschäden und werden nicht von der Teilkasko übernommen.

Wichtig:

Offene Lackstellen können rosten — eine frühzeitige Reparatur verhindert Folgeschäden.

Warum viele Kunden unnötig Geld verlieren

Ein häufiger Fehler ist:

Der Schaden wird sofort der Versicherung gemeldet, obwohl eine Reparatur günstiger gewesen wäre als die Rückstufung.

Wir beraten Sie vor der Meldung, damit Sie die wirtschaftlich beste Entscheidung treffen können.

So helfen wir Ihnen

Bei Täubert Karosserie & Lack erhalten Sie:

  • verständliche Erklärung Ihrer Möglichkeiten
  • Unterstützung bei der Schadenmeldung
  • Kontakt zum Gutachter
  • direkte Abrechnung mit Versicherungen (wenn möglich)

Sie müssen sich nicht selbst durch Formulare und Hotlines kämpfen.

Häufige Fragen

Nein. Bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie einen eigenen Gutachter wählen.


Bei Fremdverschulden ja — entweder Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung.

Oft nicht. Wir rechnen in vielen Fällen direkt mit der Versicherung ab.